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Schweizer Bergführerverband www.4000plus.ch |
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Bergführen in Frankreich
Bist du aktiv und kommerziell in Frankreich als Bergführer tätig, dann benötigst du eine administrative Meldung. Es handelt sich dabei um eine «Niederlassungsfreiheit NLF» Meldung. Diese Meldung ist während eines Jahres gültig und kann nach Ablauf der Frist jährlich in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden (es müssen nicht erneut Dokumente eingereicht werden).
Um den Antrag zu stellen, muss nach folgendem Leitfaden vorgegangen werden:
Du schickst die 4 Dokumente im PDF-Format an: sbv-asgm@4000plus.ch bis spätestens am 20. jedes Monats. Dienstleistungsfreiheitdeklarierung NLF
Info für BergführeraspirantIn die selbständig führen. |
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